Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Personalvermittlung, Personalschulungen und Unternehmensberatung

Stand: 25.08.2026

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Tawfik Personalvermittlung & Beratung, Inhaber Amir Tawfik, Weilerweg 8, 50765 Köln, nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“, über Leistungen in den Bereichen Personalvermittlung, Personalschulungen, Personalentwicklung und Unternehmensberatung.

1.2. Der Auftragnehmer erbringt keine Arbeitnehmerüberlassung. Die Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte ist ausdrücklich nicht Gegenstand der angebotenen Leistungen.

1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem individuell geschlossenen Vertrag.

2.2. Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • Personalvermittlung und Personalberatung,
  • Unterstützung bei der Suche und Auswahl geeigneter Mitarbeiter,
  • Personalschulungen und Mitarbeiterschulungen,
  • Weiterbildungs- und Entwicklungsmaßnahmen,
  • Schulungen zu betrieblichen und organisatorischen Themen,
  • Unternehmensberatung,
  • Organisations- und Prozessberatung,
  • Beratung im Bereich Personal und Personalentwicklung,
  • sonstige individuell vereinbarte Beratungsleistungen.

2.3. Ein bestimmter wirtschaftlicher, personeller oder sonstiger Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

3. Personalvermittlung

3.1. Im Rahmen der Personalvermittlung unterstützt Tawfik Personalvermittlung & Beratung den Auftraggeber bei der Suche, Auswahl und Vorstellung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber.

3.2. Der Auftragnehmer schuldet grundsätzlich die Vermittlungsleistung, nicht den erfolgreichen Abschluss eines Arbeitsvertrages.

3.3. Die endgültige Entscheidung über die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.

3.4. Angaben zu Bewerberinnen und Bewerbern werden nach bestem Wissen und auf Grundlage der verfügbaren Informationen weitergegeben. Eine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder zukünftige Aktualität sämtlicher Angaben wird nicht übernommen.

3.5. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Bewerberinnen oder Bewerbern vorzustellen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Personalschulungen und Weiterbildungen

4.1. Gegenstand von Schulungen und Weiterbildungen ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und praktischen Methoden entsprechend dem jeweils vereinbarten Schulungsinhalt.

4.2. Inhalte, Dauer, Teilnehmerzahl, Ort und Termine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

4.3. Die Schulungen stellen grundsätzlich eine Dienstleistung und keine Garantie für einen bestimmten Lernerfolg, Prüfungserfolg, beruflichen Erfolg oder wirtschaftlichen Erfolg dar.

4.4. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für die Umsetzung der vermittelten Inhalte und Methoden selbst verantwortlich.

4.5. Schulungsunterlagen dürfen ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung oder gewerbliche Nutzung durch Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet, soweit gesetzlich zulässig.

5. Unternehmensberatung

5.1. Beratungsleistungen werden auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen sowie des individuell vereinbarten Beratungsauftrags erbracht.

5.2. Der Auftragnehmer kann insbesondere Empfehlungen, Analysen, Konzepte, Handlungsempfehlungen und Optimierungsvorschläge erarbeiten.

5.3. Die Entscheidung über die Umsetzung von Empfehlungen und Maßnahmen liegt beim Auftraggeber.

5.4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, dass durch die Beratung ein bestimmter Umsatz, Gewinn, Personalbestand, Unternehmenserfolg oder sonstiges wirtschaftliches Ergebnis erzielt wird.

5.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Beratung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugangsmöglichkeiten rechtzeitig bereitzustellen.

6.2. Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können dem Auftraggeber zusätzlich berechnet werden, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

6.3. Der Auftraggeber bleibt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen verantwortlich.

7. Termine und Durchführung

7.1. Vereinbarte Termine für Beratungen und Schulungen sind verbindlich, soweit sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

7.2. Kann ein vereinbarter Termin aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.

7.3. Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers ist der Auftragnehmer berechtigt, Termine angemessen zu verschieben.

8. Stornierung von Schulungen und Beratungsterminen

Sofern im jeweiligen Angebot keine abweichenden Regelungen vereinbart wurden, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei,
  • 7 bis 13 Tage vor dem vereinbarten Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung,
  • weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin: 100 % der vereinbarten Vergütung.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.

9. Vergütung und Vermittlungsprovision

9.1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem individuellen Vertrag.

9.2. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

9.3. Bei Personalvermittlung entsteht der Anspruch auf die vereinbarte Vermittlungsprovision grundsätzlich, sobald aufgrund der Tätigkeit des Auftragnehmers ein Arbeits-, Dienst- oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und einer vorgestellten Person zustande kommt.

9.4. Als Vorstellung gilt auch die Übermittlung von Kontaktdaten, Bewerbungsunterlagen, Kandidatenprofilen oder sonstigen Informationen, durch die eine Bewerberin oder ein Bewerber eindeutig identifiziert werden kann.

9.5. Kommt innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Auftraggeber zustande, kann die vereinbarte Vermittlungsprovision fällig werden, sofern dies im jeweiligen Auftrag entsprechend vereinbart wurde.

10. Zahlungsbedingungen

10.1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

10.2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

10.3. Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

11. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

12. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung unter www.tawfik.de zu entnehmen.

13. Haftung

13.1. Tawfik Personalvermittlung & Beratung haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

13.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

13.3. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

13.4. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere keine Haftung für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg einer Beratung, Schulung oder Personalvermittlungsleistung, sofern ein solcher Erfolg nicht ausdrücklich vertraglich zugesichert wurde.

13.5. Für Entscheidungen und Maßnahmen, die der Auftraggeber aufgrund einer Beratung oder Schulung trifft, bleibt der Auftraggeber selbst verantwortlich.

14. Urheberrecht und Nutzungsrechte

14.1. Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Schulungsunterlagen, Präsentationen, Texte, Grafiken, Auswertungen und sonstigen Unterlagen bleiben grundsätzlich geistiges Eigentum des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

14.2. Der Auftraggeber erhält an den bereitgestellten Unterlagen ein einfaches Nutzungsrecht für die vereinbarten eigenen betrieblichen Zwecke.

14.3. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder kommerzielle Verwertung ist ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet, soweit keine gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

15. Vertragslaufzeit und Kündigung

15.1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der individuellen Vereinbarung.

15.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15.3. Bereits entstandene Vergütungs- und Provisionsansprüche bleiben von einer Beendigung des Vertragsverhältnisses unberührt.

16. Keine Arbeitnehmerüberlassung

16.1. Tawfik Personalvermittlung & Beratung vermittelt Personal und erbringt Beratungs- und Schulungsleistungen.

16.2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers werden nicht zur Arbeitsleistung beim Auftraggeber überlassen.

16.3. Die Parteien beabsichtigen ausdrücklich keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).

17. Schlussbestimmungen

17.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit gesetzlich zulässig.

17.2. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart werden, soweit gesetzlich zulässig.

17.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.